Wie viel kostet mich eine Kündigungsschutzklage?
Sie möchten gerne gegen die Kündigung ankämpfen, haben aber Angst vor den Kosten. Hier finden Sie einen Überblick über die Kosten für eine Kündigungsschutzklage, die Sie erwarten können.
Gesetzt den Fall, Sie haben sich dazu entschlossen, gegen die Kündigung zu klagen und lassen sich von einem Anwalt unterstützen - hier gilt in der Regel, dass jede Prozesspartei ihre Kosten selbst tragen muss.
Empfehlenswert ist eine Rechtsschutzversicherung. Diese kann jedoch erst nach üblicher dreimonatiger Wartefrist in Anspruch genommen werden und, falls das Arbeitsrecht beim Abschluss derselben berücksichtigt wurde.
Wenn diese Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden ist, können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, falls die notwendigen Mittel für die Klage nicht vorhanden sind. Diese wird vom Staat zur Verfügung gestellt.
Wir müssen bei den Kosten zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten unterscheiden.
Die Gerichtskosten sind bei arbeitsrechtlichen Verfahren verhältnismäßig gering. Bei Vergleich entfallen sie sogar zur Gänze. Es wird das Bruttogehalt als Bemessungsgrundlage genommen. Bei einem Bruttogehalt von 2000 Euro betragen die Kosten lediglich 364 Euro, bei 3000 Euro Bruttogehalt sind es dann 490 Euro.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrensablauf. Eine genaue Berechnung kann man erst nach dem Verfahren vornehmen, da auch vom Ausgang des Gerichtsverfahrens abhängt, ob und welche Kosten noch hinzu kommen.
Sie müssen jedoch immer im Hinterkopf behalten, dass Sie mit einer Kündigungsschutzklage anstreben, eine Abfindung für die verlorene Arbeitsstelle zu bekommen. Diese beträgt in den meisten Fällen ein Vielfaches der Anwaltskosten.
Sie können sich gerne bei uns mit Ihrem Fall melden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung für Ihre Kündigungs- und Aufhebungssachverhalte an.
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