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Kündigungsschutzklage München: 7 Antworten vom Rechtsanwalt

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Anwalt Kündigungsschutzklage München
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Die Rechtsanwaltskanzlei Kern + Peters ist auf die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Fach- und Führungskräften, Geschäftsführern und Arbeitgebern spezialisiert und hilft seit 15 Jahren bei der Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz.

Mit der Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer eine arbeitgeberseitige Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

Doch für eine Kündigungsschutzklage gibt es bestimmte Fristen und es fallen Anwaltskosten sowie eventuell auch Gerichtskosten an.

In diesem Beitrag informieren wir über die Kündigungsschutzklage, ihre Fristen und Kosten sowie wann sich eine Kündigungsschutzklage lohnen kann.

Übersicht:

  1. Welche Fristen sind bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten?
  2. Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
  3. Können Mitarbeiter im Kleinbetrieb gegen eine Kündigung Klage einreichen?
  4. Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
  5. Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage?
  6. Ist eine Klage beim Arbeitsgericht kostenlos?
  7. Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage?

1. Welche Fristen sind bei einer Kündigungsschutzklage zu beachten?

Die Kündigungsschutzklage muss in einer bestimmten Frist eingelegt werden, damit sie vom Arbeitsgericht bearbeitet wird. Die Frist zur Einlegung der Klage beträgt 3 Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens. Es kommt nicht darauf an, dass man das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers als Arbeitnehmer auch gelesen hat.

Somit läuft die Klagefrist auch dann, wenn die Kündigung während eines Urlaubs oder eines Krankenhausaufenthaltes zugegangen ist.

Verpasst man die Frist, um die Klage einzulegen, weist das Gericht die Klage als verfristet ab. Dann gilt auch eine offensichtlich unrechtmäßige Kündigung als rechtmäßig. War man allerdings aus nachvollziehbaren und nachweisbaren Gründen daran gehindert, sich gegen die Kündigung mittels Klage zu wehren, dann kann das Arbeitsgericht auch eine eigentlich verspätet eingereichte Klage noch zulassen.

In einem solchen Fall sollten sich Arbeitnehmer in jedem Fall von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, um prüfen zu können, ob die verspätete Einreichung einer Kündigungsschutzklage doch noch Sinn machen kann.

2. Kündigungsschutzklage München: Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Es kommt immer darauf an, wie die individuellen Umstände der arbeitgeberseitigen Kündigung waren, um abschätzen zu können, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Bei offensichtlich rechtswidrigen Kündigungen, z.B. bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers oder einer schwangeren Arbeitnehmerin ohne die vorherige Einholung einer behördlichen Genehmigung, lohnen sich Klagen gegen die Kündigung immer.

Aber auch in weniger offensichtlichen Fällen kann die Kündigungsschutzklage und das sich anschließende Kündigungsschutzverfahren dazu genutzt werden, um zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine gütliche Einigung mit einem gerichtlichen Vergleich zu erzielen. In einem Vergleich kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis beendet werden kann.

Kündigungsschutzverfahren wird meist durch Vergleich beendet

Vergleiche beinhalten häufig auch Vereinbarungen über eine Abfindung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt, sowie über die Gesamtnote des Zeugnisses und die Auszahlung von Mehrarbeitsstunden oder noch vorhandenen Urlaubsansprüchen.

Zwar steht dem Arbeitnehmer auch ohne eine Kündigungsschutzklage ein Zeugnis zu oder die Abgeltung von Urlaub und Mehrarbeitsstunden; ohne die Einlegung einer Kündigungsschutzklage erhält der gekündigte Arbeitnehmer allerdings keine Abfindung.

Häufig lohnt sich die Kündigungsschutzklage auch bei einer fristlosen bzw. außerordentlichen Kündigung. Hier machen Arbeitgeber häufig Fehler, z.B. die Nichtbeachtung der Zwei-Wochen-Frist nach § 626 BGB, die zur Rechtswidrigkeit der Kündigung führen kann.

Kuendigung erhalten

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema fristlose Kündigung.

3. Können Mitarbeiter im Kleinbetrieb gegen eine Kündigung Klage einreichen?

In den Genuss des allgemeinen Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz kommen lediglich Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 10 vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern arbeiten und dort länger als 6 Monate beschäftigt sind. Bei Betrieben mit weniger Arbeitnehmern handelt es sich um sog. Kleinbetriebe und der allgemeine Kündigungsschutz gilt nicht.

Das heißt, Arbeitgeber können Arbeitnehmer auch ohne Kündigungsgrund entlassen und müssen lediglich die Kündigungsfristen einhalten. Der besondere Kündigungsschutz, etwa für Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung, schwangere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Elternzeit gilt auch im Kleinbetrieb.

Arbeitnehmer in Kleinbetrieben können aber trotzdem gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen. Auch im Kleinbetrieb sind Arbeitnehmer nicht schutzlos gegen die arbeitgeberseitige Kündigung gestellt. Beispielsweise muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung im Kleinbetrieb ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme walten lassen. Kündigungen dürfen auch im Kleinbetrieb nicht sittenwidrig sein oder gegen das Maßregelungsverbot verstoßen.

4. Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Die Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich davon ab, ob und wann ein gerichtlicher Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt werden kann. oder, ob das Gericht ein Urteil fällen muss.

Nach Einlegung der Klage wird das Arbeitsgericht meist innerhalb von 4 bis 6 Wochen zu einem ersten Gütetermin laden.

Kann man sich bereits in dem ersten Gütetermin oder kurz danach auf einen Vergleich einigen, dauert das Verfahren nur wenige Wochen. Folgen dem Gütetermin noch weitere Termine zu mündlichen Verhandlungen und muss das Arbeitsgericht dann ein Urteil fällen, kann ein Kündigungsschutzverfahren auch bis zu 18 Monaten dauern.

Legen die Parteien noch Berufung zum Landesarbeitsgericht und Revision zum Bundesarbeitsgericht ein, kann das Verfahren sich auch über mehrere Jahre hinziehen.

5. Kündigungsschutzklage München: Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage?

Im Zivilrecht zahlt die unterlegene Klagepartei die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten. Dies ist bei einem Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jedoch anders: Hier kommt jede Klagepartei, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, jeweils für die eigenen Anwaltskosten auf, egal wie das Verfahren ausgeht.

Die Gerichtskosten, soweit diese anfallen, muss die Partei zahlen, die in dem Rechtsstreit verliert. Verliert eine Partei nur teilweise, muss sie auch nur in dem Maße die Gerichtskosten tragen, in dem sie verloren hat.

6. Ist eine Klage beim Arbeitsgericht kostenlos?

Das Kündigungsschutzgesetz und der Kündigungsschutzprozess sind so aufgebaut, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dem Verfahren die Gelegenheit bekommen sollen, den Rechtsstreit um die Kündigung durch eine gütliche Einigung zu beenden. Durch einen Vergleich wird meist das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung, wenn dies mit dem Arbeitgeber verhandelt werden kann.

Dass das Kündigungsschutzverfahren vor allem durch einen Vergleich beendet werden soll, zeigt sich auch daran, dass bei der Beendigung des Kündigungsschutzprozesses durch einen Vergleich keine Gerichtsgebühren anfallen. In diesem Fall ist die Klage vor dem Arbeitsgericht kostenlos.

Gerichtskosten bei einem Urteil

Endet das Kündigungsschutzverfahren allerdings mit einem Urteil, so trägt die unterlegen Partei die Gerichtskosten bzw. die Parteien tragen in dem Verhältnis die Gerichtskosten, in dem Maße, in dem sie verloren haben. Dabei sind die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht meist relativ gering.

Die Gerichtskosten werden aus dem sog. Streitwert berechnet. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt das 3-fache Brutto-Monatsgehalt. Bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro betragen die Kosten 364 Euro, bei 3.000 Euro Bruttogehalt sind es 490 Euro, bei 4.000 Euro Bruttogehalt sind es 590 Euro.

7. Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage?

Auch die Kosten für einen Anwalt sind bei der Kündigungsschutzklage von dem Streitwert und dem Monatsgehalt des Arbeitnehmers abhängig und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – kurz RVG. Außerdem sind die Kosten für den Rechtsanwalt davon abhängig, wie das Verfahren ausgeht. Bei einem gerichtlichen Vergleich fallen zwar keinen Gerichtsgebühren an, der Rechtsanwalt erhält jedoch eine sog. Vergleichsgebühr.

Die genauen Kosten für die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt lassen sich daher meist erst nach Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens berechnen. Lässt sich allerdings eine Abfindung erzielen, beträgt diese ein Vielfaches von den Anwaltskosten, so dass sich die Kündigungsschutzklage trotz der Anwaltskosten lohnen kann.

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Alexander Kern
Rechtsanwalt Alexander Kern verfügt über eine mehr als fünfzehnjährige Erfahrung bei der Beratung von Beschäftigten, Führungskräften und Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er berät zu allen Fragestellungen vom Abschluss bis zur Beendigung eines Anstellungsverhältnisses und zur Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverhältnissen.
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