Wie lange dauert das gerichtliche Verfahren?
Wenn Sie sich entschieden haben, gegen die Kündigung vorzugehen, kann das natürlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie lange das dauert, kann man nur ungefähr sagen, da es auch von der Auslastung des zuständigen Gerichts abhängt. Im Folgenden ein kleiner Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage und die ungefähre Dauer der einzelnen Phasen.
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, gegen Ihre Kündigung vorzugehen, sollten Sie schnell einen Anwalt hinzuziehen. Dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und des Kündigungsgrundes und wird Sie dazu beraten, welche nächsten Schritte Sie gehen sollten.
Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
Da eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen eingereicht werden muss, empfiehlt es sich, den Anwalt schnell mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen zu lassen. So kann eine eventuelle Abfindung auch außergerichtlich noch verhandelt werden. Es muss gewährleistet sein, dass nach der außergerichtlichen Verhandlung noch ausreichend Zeit für eine Klage bleibt.
Sollte es doch zur Klage kommen, wird vom Gericht nach etwa 2-6 Wochen ein erster Termin festgelegt: der Gütetermin. Dieser ist dafür vorgesehen, zu einer Einigung vor Gericht zu kommen. Meist ist der Ausgang dieses Termins, dass eine Abfindung für Sie vereinbart wird und Sie im Gegenzug die Klage fallen lassen. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass Sie mit der Kündigung einverstanden sind.
Kommt es zu keiner Einigung, wird vom Gericht ein Kammertermin vereinbart. Dieser kann unter Umständen erst nach einigen Monaten stattfinden. Hier kommt es auch darauf an, ob Sie eher an einer Einigung mit Abfindungszahlung interessiert sind, oder erreichen möchten, Ihren Arbeitsplatz zu behalten. Das Gericht kann nach diesem Termin im Grunde nur auf zweierlei Weise urteilen.
- Die Kündigung ist unrechtmäßig und Sie können den Job behalten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Ihnen das Gehalt nachzahlen, das bis zum Urteil offen geblieben ist.
- Die Kündigung ist rechtmäßig und Sie verlieren Ihren Job. Hier verlieren Sie jedoch auch jegliche Möglichkeit auf die Zahlung einer Abfindung.
Natürlich können Sie auch während der Verhandlungszeit immer noch eine Einigung anstreben, die auch vom Arbeitgeber gerne eingegangen wird, damit er sich die Gehaltsfortzahlung erspart.
Lassen Sie sich vom Anwalt beraten - er kann aufgrund seiner Erfahrung die beste Lösung für Sie empfehlen.
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