Ein Kündigungsschutzverfahren hat einen festgelegten Ablauf. Wenn man als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde und eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingelegt hat, kommt das arbeitsgerichtliche Verfahren in Gang. Das Arbeitsgericht prüft im Laufe des Kündigungsschutzverfahrens die Rechtslage der Kündigung.